Immer wieder mal taucht die Frage auf, ob ein Richter seine Reitschüler auf einem Turnier bewerten darf. Oder ob das strikt verboten ist. Lass uns dazu einfach mal ein paar Praxisbeispiele anschauen:

Bespiel 1: Regelmäßiger Unterricht

Ich als Trainerin gebe Dir zwei mal wöchentlich Unterricht. Das mache ich nach bestem Wissen und Gewissen. Ich werde Dich optimal unterstützen damit Du Dich mit Deinem Pferd weiterentwickelst. Ich stecke dabei mein gesamtes Herzblut in Dich und wir bereiten gemeinsam Deinen nächsten Turnierstart vor.

Der Turniertag kommt und ich sitze hinter dem Richtertisch. Nun soll ich als Richterin Deinen Ritt möglichst neutral bewerten. Der Grundsatz beim Richten ist dabei, nur das zu bewerten, was man zwischen Ein- und Ausreiten sieht. Also nur das was in diesen vier Minuten passiert, nicht das, was man aus der Vergangenheit weiß oder vermutet.

Was meinst Du? Wie gut kann mir das als Richterin, in dieser speziellen Situation, gelingen? Richtig: quasi gar nicht. Hier liegt also definitiv eine Befangenheit meinerseits vor und ich darf nach den Grundsätzen der FN und der Deutschen Richtervereinigung auf keinen Fall hinterm Richtertisch sitzen, wenn Du reitest. Und unsere gesunder Menschenverstand sagt uns das auch.

Beispiel 2: Lehrgang

Nun passen wir das Bespiel mal ein bisschen an: Wir kennen uns bisher nicht. Anfang März reitest Du bei einem meiner dreitägigen „Kurse für Turniereinsteiger“ mit. Acht Wochen später sehen wir uns wieder. Du startest Dein erstes Turnier, ich richte die E Dressur, für die Du genannt hast. Bin ich befangen?

Beispiel 3: Früherer Trainer

Oder noch ein anderes Beispiel: Sieben Monate lang komme ich regelmäßig einmal im Monat zu Dir zum Unterricht. Danach ziehst Du um, unsere Wege trennen sich. Vier Monate später kommst Du für ein Turnier nochmal in Deine alte Heimat zurück. Ich sitze am Richtertisch. Bin ich befangen?

Du merkst: Während es beim ersten Beispiel doch recht klar und offensichtlich ist, sind die Beispiele zwei und drei doch durchaus etwas kniffliger. So ganz eindeutig kannst Du mit „gesundem Menschenverstand“ wahrscheinlich nicht einordnen, ob dann hier eine Befangenheit von mir als Richterin vorliegt oder nicht.

Was sagt das Turniersport Regelwerk (LPO)

Nun sagst Du, ganz zu Recht: na dafür gibt es doch unsere Turniersportregeln in der LPO (= Leistungsprüfungsordnung). Da wird das doch drin stehen. Stimmt. Da steht etwas dazu drin. Allerdings ist die Möglichkeit der Interpretation dieses § 56.6 leider recht groß. Da steht nämlich ganz allgemein drin, dass wenn der Richter auch Ausbilder ist, eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt („In Leistungsprüfungen […] sind Richter und Veranstalter gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit (z.B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) besteht“)[1].

Hm – doch ab wann ist der Richter auch „Ausbilder“ eines Reiters? Wo ist der Unterschied zwischen Reitlehrer, Ausbilder, Trainer, Lehrgangsleiter (Beispiel 2) etc.? Was ist, wenn er früher mal der regelmäßige Reitlehrer war, es nun aber nicht mehr ist (Beispiel 3)? Häufig wird auf Turnieren hinter den Kulissen hier lautstark gemeckert und mit „gesundem Menschenverstand“ argumentiert, dass „das doch nicht sein kann“ und „dass derjenige diese Reiterin doch nicht beurteilen darf“.

[1] In manchen Ladesverbänden (z.B. Baden Württemberg) gibt es hierzu detaillierter ausgeführte Bestimmungen. Sobald ein Landesverband hier jedoch nichts Näheres definiert hat, gelten die Bestimmung der LPO

Warum kann man Trainer und Richter nicht einfach strickt trennen

Klar könnte man theoretisch ganz einfach sagen: wer richtet darf halt keine Schüler trainieren. Und wer unterrichtet darf einfach nicht richten. Allerdings würde man dann die Realität nicht berücksichtigen. Denn das Richteramt ist ein Ehrenamt. Genauso wie Vereinsvorsitzender, Jugendwart oder Kassier. Im normalen Leben, also von Montag bis Freitag, sind TurnierrichterInnen häufig im Hauptberuf im Pferdesport tätig. Eben als Ausbilder, Trainer, Reitlehrer, Bereiter etc. Aus dieser Tätigkeit bringen sie häufig die fachliche Kompetenz mit, innerhalb von vier Minuten einen Reiter und sein Pferd überhaupt erst fair bewerten zu können.

Würde man es nun gegeneinander ausschließen, wäre es sehr schwer, weiterhin Menschen zu finden, die dieses Ehrenamt Wochenende für Wochenende ausüben. Denn sehr viele ambitionierte Menschen mit Herz für die klassische deutsche Reitlehre müssten sich dann, aus wirtschaftlichen Gründen gegen das Ehrenamt des Richters und für ihr Hauptamt im Pferdesport, also für Ihren „Brötchenjob“ entscheiden. Die Aufwandsentschädigung, die man als Richter erhält reicht definitiv nicht aus, um davon leben zu können. Auch dann nicht, wenn man wirklich jedes der 52 Wochenenden von Freitag bis Sonntag unterwegs ist. Das wiederum würde dann heißen, dass die Turnierveranstalter noch viel größere Probleme hätten, Richter zu finden als es jetzt schon der Fall ist. Als Konsequenz würde es weniger Turniere geben und die Reiter müssten längere Fahrwege, größere Starterfelder und längere Wartezeiten kompensieren. Auch doof, wenn man den Pferdesport hobbymäßig betreibt und einfach nur gerne ein nettes Turnierwochenende im Nachbarverein erleben möchte.

Die Lösung

Was also ist die Lösung des Problems? In meinen Augen kann es nur gelöst werden, wenn jeder mit diesem Thema sensibel und verantwortungsbewusst umgeht. Wenn ich als Richterin auch nur ein ganz leichtes Grummeln in der Magengegend verspüre, weil ich irgendjemanden richten soll, bei dem ich Bedenken habe, dass mir jemand Befangenheit vorwerfen könnte, dann bespreche ich das mit dem Veranstalter. Und bisher hat sich immer eine Lösung gefunden, dass ich dann in einer anderen Prüfung eingesetzt wurde.

Das gleiche solltest auch Du als ReiterIn tun! Wenn Du das Gefühl hast, dass ein Richter auf einem Turnier wo Du gerne starten würdest, Dir gegenüber befangen ist, dann nenn doch einfach an dem Wochenende ein anderes Turnier. Und falls es doch mal dazu kommt, dass Du genannt hast und dann ein Richter eingeteilt ist, bei dem Du Bauchgrummeln hast, dann sprich das deutlich vor Deinem Start an. Entweder zunächst bei dem Richter, oder aber direkt beim Veranstalter. Es wird sich sicherlich immer eine Lösung finden, wenn man mit dem Thema sensibel und offen umgeht.

Und übrigens: häufig wird bei der Besorgnis der Befangenheit der entsprechende Reiter durch den Richter nicht zu wohlwollend sondern eher zu strenger bewertet ?!

Wie sind Eure Erfahrungen mit dem Thema – ich bin gespannt auf Eure Kommentare!

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2 Kommentare

  1. Laura engler

    ich finde solch eine Situation auch immer schwierig. Was ich mich außerdem Frage, darf ein Richter/Trainer seinem Schüler auf dem Turnier Unterricht erteilen? Also mal angenommen ich trainiere regelmäßig bei meiner Trainerin die auch Richterin ist. An einem Wochenende sind wir auf dem gleichen Turnier, sie richtet aber nicht meine Prüfung. Dürfte sie mir dann auf dem Abreiteplatz Unterricht geben? Würde mich ja echt Mal interessieren, habe nur Paragraph 55.4 gefunden, demnach dürfen Richter einem Teilnehmer während einer Prüfung keine Hilfe gewähren..liebe Grüße

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    • Marion Irmer

      Liebe Laura,
      ja, Du hast absolut Recht! Das Ganze ist echt ein nicht so einfaches Thema mit wirklich vielen Emotionen. Denn man steckt einfach als Reiterin unheimlich viel Energie, Zeit und natürlich auch Geld in dieses Hobby. Zu Deiner Frage: ja, Deine Trainerin, die auch Richterin ist, dürfte Dich theoretisch auf einem Turnier – auf dem sie nicht richtet, das ist wirklich wichtig! – auf dem Vorbereitungsplatz unterstützen. Hättest Du selbst Bedenken dabei und falls ja welche?
      Liebe Grüße,
      Marion

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